Sie werden weitere zwei Jahre lang Gelegenheit haben, einen Prämiengutschein zu erhalten!
Zum jetzigen Zeitpunkt ist der konkrete Termin, ab wann wieder Prämiengutscheine ausgestellt werden können, noch nicht bekannt.
Wir gehen im Augenblick davon aus, dass Beratungsgespräche spätestens ab Februar 2012 wieder möglich sein werden.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt hinsichtlich der neuen Förderrichtlinien Folgendes bekannt:
Einen Prämiengutschein erhalten können:
Alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbtätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 € beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 €.
Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen.
Arbeitnehmer/innen und Selbstständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestar-beitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.
Pro Person kann alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein beantragt werden. Dies geschieht im Rahmen eines kostenlosen Beratungsgespräches in einer der deutschlandweit vorhandenen Beratungsstellen.
Mit einem Prämiengutschein verringern sich die Kosten der individuellen, beruflichen Weiterbildung um bis zu 50 % (Maximalförderbetrag 500 €).