Mit dem Förderprogramm „Fachkurse“ will das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Anreize für eine verstärkte berufliche Qualifizierung schaffen

Förderprogramm Fachkurse:

Was wird gefördert:

Überbetriebliche Weiterbildungsveranstaltungen zur beruflichen Anpassungsfortbildung (Fachkurse), die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten insbesondere zur Anpassung an die technische Entwicklung oder zu wesentlichen Themen erfolgreicher Unternehmensführung oder zur Weiterentwicklung von berufstypischem Fachwissen vermitteln. Fachkurse umfassen mindestens 8 und höchstens 240 Unterrichtseinheiten.

Wer wird gefördert/Zielgruppen:

  • Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
  • Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg.
  • Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
  • Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
  • Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind ebenfalls förderfähig.
  • Ausbilder und Ausbilderinnen in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss
Hinweis:
Für Arbeitslose wird von den Agenturen für Arbeit in der Regel eine finanziell attraktivere Förderung angeboten.

Nicht förderfähig sind
  • Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.

Wie wird gefördert:
Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 30 % bzw. Zuschuss auf die Teilnahmegebühr in Höhe von 50 % für Teilnehmende, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Zu den geförderten Kursen
Mehr zur esf-Fachkursförderung




 
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