einen Orientierungskurs über Kultur, Geschichte und Rechtsordnung
Deutschlands (45 Unterrichtsstunden).
Alphabetisierungskurse und Elternkurse haben 900 Stunden (9 Module).
Am Ende schließen die Kurse mit einer Sprachprüfung (Deutschtest für Zuwanderer DTZ, A2/B1) und einer Abschlussprüfung des Orientierungskurses (innerhalb des Kurses) ab.
Wer kann einen Integrationskurs besuchen?
Neuzuwanderer sind zur Teilnahme an den Kursen verpflichtet. Sie erhalten die Kurszulassung von der Ausländerbehörde.
Ausländerinnen und Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben, deutsche Staatsbürger und EU-Bürger mit unzureichenden Deutschkenntnissen können ebenfalls zu den Integrationskursen zugelassen werden. Sie müssen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Zulassungsantrag stellen. Die VHS hilft beim Ausfüllen der Anträge.
Welche Unterlagen müssen Sie zur Anmeldung mitbringen?
den Pass mit aktuellem Aufenthaltstitel von mindestens einem Jahr
wenn Sie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen, den aktuellen Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
für EU-Bürger eine Freizügigkeitsbescheinigung
Was kosten Sie die Kurse?
Die Kursgebühr beträgt pro Sprachkursmodul (100 Unterrichtsstunden):
für Selbstzahler 235,00 €
ermäßigt für Schüler, Studenten, Aupair 175,00 €
für geförderte Teilnehmer mit Integrationskursschein 100,00 €
für geförderte Teilnehmer mit Arbeitslosen / Sozialhilfe 0,00 €
Beratung und Anmeldungnur persönlich
Sie können sich nur nach einer Beratung persönlich anmelden. Die Beratung und ein eventueller Einstufungstest sind kostenlos. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit uns für Ihre Beratung: 07141 910 2438.
Donnerstags, 9.00-11.30 und 14.00–16.30 Uhr, Geschäftsstelle der Volkshochschule, Mathildenstr. 21/1
Welche Sprachprüfungen können Sie am Ende der Integrationskurse ablegen?
Die Integrationskurse schließen mit der Prüfung „Deutsch Test für Zuwanderer“ (A2/B1). Sie ist auch die richtige Prüfung für Sie, wenn Sie einen Nachweis über Ihre Sprachkenntnisse für die Einbürgerung in Deutschland brauchen.