Arbeitsrecht im Überblick (ausgefallen)

für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Die Mehrheit der Arbeitnehmenden in Deutschland arbeitet in einem nicht selbständigen Arbeitsverhältnis, welches nahezu immer auf einem Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen beruht. Bereits hier beginnen die ersten Rechtsunsicherheiten: 
  • Wann bedarf es denn eines Arbeitsvertrages? 
  • Wer kann mit wem einen Arbeitsvertrag schließen? 
  • Welche gestalterische Freiheit haben beide Parteien in einem Arbeitsvertrag?

Diese und noch viel mehr Fragen werden in dieser Veranstaltung dargestellt und diskutiert. Ziel der Veranstaltung soll sein, den Teilnehmenden zu vermitteln, wann ein Arbeitsvertrag geschlossen werden sollte, welche Rechte und Pflichten sich für beide Seiten aus einem Arbeitsvertrag ergeben (u.a. Treuepflicht, sowie auch nachvertragliche Pflichten) und unter welchen Bedingungen welche Partei mit welchen Mitteln den Arbeitsvertrag beenden kann (u.a. Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach § 626 Abs. 1 BGB). Darüber hinaus werden in dieser Veranstaltung noch einige „Fallstricke“ beschrieben, die bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen oder bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht gelegentlich angewandt werden, um z.B. das Verfahren in die Länge zu ziehen oder Zahlungen an die gegnerische Streitpartei zu reduzieren.


Das Mitbringen von Gesetzestexten ist nicht erforderlich. Schreibmaterial wird jedoch empfohlen.

19.04.2024 - 26.04.2024 (2-mal) 18:00 - 21:15 Uhr
2415229 
Kursgebühr: 79,00 €