Aktuelle Corona-Informationen
Laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten für alle vhs-Kurse in Präsenz folgende Regelungen:
Die Absonderungspflicht für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ist aufgehoben. Um weiterhin größtmögliche Sicherheit beim vhs-Unterricht zu gewährleisten, bitten wir Sie, bei positivem Test nicht an die vhs zu kommen. (Nutzen Sie ggfs. die Möglichkeiten zur Online- oder Hybrid-Teilnahme.) Falls Ihre Teilnahme am Kurs zwingend notwendig ist, bitten wir Sie dringend, eine FFP2-Maske oder vergleichbar zu tragen, um die anderen Anwesenden zu schützen.
3G-Regelung aufgehoben. Das bedeutet, ungeimpfte und nicht-Genesene Personen müssen keine Tests vorweisen.
Maskenpflicht aufgehoben. Aufgrund der hohen Inzidenzen empfehlen wir trotzdem weiterhin Masken (medizinische oder FFP2) zu tragen.
Regelmäßiges Lüften: Wir empfehlen weiterhin regelmäßig zu lüften.
Abstandsregelung: Selbstverständlich können Sie, die Abstände, wo möglich, einhalten. Insbesondere in den wenigen Kursen, in denen dies nicht möglich ist, empfehlen wir dringend das Tragen einer Maske.
Die vhs-Geschäftsstelle ist zu den regulären Geschäftszeiten ohne Zugangsbeschränkungen geöffnet.
Ebenso gilt unser Hygieneplan: