Barmherzigkeit bedeutet, ein Herz für Notleidende zu haben. Es ist eigentlich das Gegenteil von Bestrafen. Es gibt aber Stimmen, die meinen, die Justiz sei heutzutage gegenüber Straftäter*innen viel zu milde, ja zu barmherzig. Stimmt dies? Sollten wir bei der Strafverfolgung nicht doch verstärkt „ein Herz“ für die Tatopfer haben und sie nicht auf die Rolle purer Zeug*innen reduzieren? Mit diesen Fragen befasst sich der Vortrag, den Klaus Pflieger im Barmherzigkeitsjahr 2016 bei den so genannten Kreuzganggesprächen im Erfurter Dom erstmals gehalten hat. Klaus Pflieger ist früherer Staatsanwalt und Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft. Ab 1995 war er Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart und von 2001 bis 2013 württembergischer Generalstaatsanwalt.