Neuzuwanderer*innen sind zur Teilnahme an den Kursen verpflichtet. Sie erhalten die Kurszulassung von der Ausländerbehörde.
Ausländer*innen, die dauerhaft in Deutschland leben, deutsche Staatsbürger*innen und EU-Bürger*innen mit unzureichenden Deutschkenntnissen können ebenfalls zu den Integrationskursen zugelassen werden. Sie müssen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Zulassungsantrag stellen. Wir beraten Sie gerne bei der Antragsstellung.
Wer keine Berechtigung oder Verpflichtung der Behörden hat, kann als Selbstzahler am Kurs teilnehmen.