• Neuzuwanderer*innen sind zur Teilnahme an den Kursen verpflichtet. Sie erhalten die Kurszulassung von der Ausländerbehörde.
  • Ausländer*innen, die dauerhaft in Deutschland leben, deutsche Staatsbürger*innen und EU-Bürger*innen mit unzureichenden Deutschkenntnissen können ebenfalls zu den Integrationskursen zugelassen werden. Sie müssen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Zulassungsantrag stellen. Wir beraten Sie gerne bei der Antragsstellung.
  • Wer keine Berechtigung oder Verpflichtung der Behörden hat, kann als Selbstzahler am Kurs teilnehmen.