Fotolia_17295228_XXL_Tom Klaus Pflieger war von 1975 bis zu seiner Pensionierung 2013 als Richter und dann als Staatsanwalt in der baden-württembergischen Justiz tätig. 1977 war er Teil einer Ermittlungsgruppe der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Überprüfung des Todes dreier RAF-Gefangener in Stammheim und als Anklagevertreter beteiligt an der Verurteilung von Rechtsanwalt Klaus Croissant, einem Verteidiger und Unterstützer der RAF. Bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe war er in den 1980ern bis Mitte der 1990er Jahre für eine Reihe von Strafverfahren mitverantwortlich. Diese betrafen das Attentat beim Oktoberfest 26.9.1980 (13 Todesopfer), die Ermordung von Polizeibeamten am 2.11.1987 in Frankfurt, sowie den Brandanschlag von Mölln am 23.11.1992. Pflieger war in die Verfahren gegen mehrere RAF-Mitglieder (wie Peter-Jürgen Boock, Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar) involviert sowie in den so genannten „Schleyer-Komplex“. Ab 1995 war er Chef der Staatsanwaltschaft Stuttgart und ab 2001 württembergischer Generalstaatsanwalt. In dieser Funktion befasste er sich auch mit dem „Amoklauf von Winnenden“ sowie mit dem NSU-Mord an der Polizeibeamtin Michèle Kiesewetter. Im Vortrag beleuchtet er die verschiedenen Rollen in seiner Karriere.