Gegenstand des Vortrags sind Mordfälle, in welchen Täter, die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden waren, per Gnadenakt des Bundespräsidenten bzw. des Ministerpräsidenten eines Bundeslandes freikommen wollten. Dabei geht es u.a. um folgende Fragen: • Wird jeder Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet? • Kann lebenslange Haft auch lebenslang bedeuten? • Wann kann eine zu lebenslanger Haft verurteilte Person durch eine Justizentscheidung auf freien Fuß kommen? • Macht neben der Haftentlassung durch die Justiz ein politischer Gnadenakt noch Sinn oder ist dies ein feudalistischer Akt, der nicht mehr in unsere heutige Zeit passt? Klaus Pflieger war als Staatsanwalt mit solchen Verfahren befasst und schildert in seinem PowerPoint-Vortrag, wann Gnade gewährt werden sollte und wann nicht.